Jobelia AV
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gegenstand
(1) Jobelia-AV erklärt, dass sie im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung ist. Die Erteilung erfolgte
durch die Stadtverwaltung (Gewerbeamt) Gera.
(2) Jobelia-AV übernimmt den Auftrag, für den Auftraggeber geeignetes
Personal auszuwählen und für eine Festanstellung vorzustellen. Durch Jobelia-AV wird eine Vorauswahl der als geeignet
anzusehenden Bewerberkandidaten vorgenommen.
(3) Alle Mittel und Wege sowie der Auswahlbereich für die
Bewerberaquise obliegen der Jobelia-AV. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt nicht.
(4) Werden vom Auftraggeber gezielte Auswahlverfahren vertraglich gefordert, so sind diese gesondert festzulegen und zu vergüten.
(5) Ist es Jobelia-AV nicht möglich geeignete Bewerber zu finden oder nicht die geforderte Anzahl an Bewerbern vorzulegen,
sind Sanktionen jeglicher Art durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
§ 2 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Die gewünschten Anforderungen an die Bewerber werden durch den Arbeitgeber festgelegt und Jobelia-AV mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt.
(2) Der Auftraggeber ist zu keiner Zeit verpflichtet die vorgeschlagenen Bewerber in seinem Unternehmen Alle Verhandlungen sowie der Inhalt den Arbeitsvertrag betreffend obliegen dem Arbeitgeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Jobelia-AV über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses,
das Einstellungsdatum sowie das Datum der Vertragsunterzeichnung glaubhaft in Kenntnis zu setzen. (4) Dem Auftraggeber obliegen alle Rechte und Pflichten, die aus dem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Bewerber entstehen.
§ 3 Vergütung
Jobelia-AV erhält bei erfolgreicher Vermittlung für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421 vom 27.03.2002.
§ 4 Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines von der zuständigen
Bundesagentur für Arbeit beginnt sofort Jobelia-AV gemäß Vertragsvereinbarung für den Bewerber tätig zu werden. Hat der
Bewerber keinen gültigen Vermittlungsgutschein, so besteht die Möglichkeit die Vermittlungsprovision gemäß
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.2002 selbst zu tragen bzw. wird mit dem
Bewerber eine gesonderte Honorarvereinbarung geschlossen.
§ 5 Haftung Jobelia-AV
(1) Jobelia-AV übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des Bewerbers und
lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice von Jobelia-AV in
Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann Jobelia-AV weder für unkorrekte Angaben in den
Vertragsunterlagen des Bewerbers verantwortlich gemacht werden, noch für den Missbrauch von Informationen des
Bewerbers, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.
(2) Jobelia-AV haftet nicht für Schäden gegenüber dem Auftraggeber die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber entstehen.
(3) Für Schäden, die dem Auftraggeber aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet Jobelia-AV nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle gegenseitig überlassenen Daten, Informationsmaterialien
und Personalunterlagen ausschließlich zu Zwecken der Vermittlung und zur Besetzung der ausgeschriebenen Arbeitsplätze
zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
(3) Jobelia-AV verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Fragen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers zu wahren.
Das gilt nicht für die an Jobelia-AV übergebenen Arbeitsinhalte. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach
Beendigung der Zusammenarbeit.
(4) Die Bewerbungsunterlagen, welche nicht mehr vom Arbeitgeber benötigt werden, müssen durch den Arbeitgeber vernichtet oder
an Jobelia-AV zurückgegeben werden.
(7) Beide Vertragsparteien verpflichten sich bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei
Vermittlungshonoraren zu bezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird hierdurch nicht angerechnet.
(8) Alle Inhalte und Grafiken der Webpräsenz unterliegen dem Copyright von Jobelia-AV. Die Nutzung
und/oder Weitergabe von Inhalten sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Geschäftsführer Herr Wiede
akzeptabel. Verstöße ziehen umgehend rechtliche Konsequenzen nach sich, unter Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen.
(9) Für alle Inhalte der Webpräsenz, deren Richtigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen.
(10) Jobelia-AV distanziert sich des weitern von allen verlinkten Seiten und deren Inhalten.
§6 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine dieser
Bestimmungen der AGB´s ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Klauseln werden durch eine wirtschaftlich
gleichwertige Bestimmung ersetzt.
(2) Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
(3) Gerichtsstand ist Gera